Enwag schaltet fragwürdige Imageanzeigen:

„1.000 Liter Wasser für nur 2,09 Euro  ...zu teuer?“      Zu teuer!

30. März 2010  "Zu teuer!" Diese knappe Antwort gibt der SPD-Stadtverband angesichts der höchstrichterlichen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) auf die von der enwag-Geschäfts-führung öffentlich gestellte Frage, ob 2,09 Euro  für einen Kubikmeter Wasser zu teuer seien.

Manfred Wagner, Vorsitzender des SPD-Stadtverbandes  Wetzlar, begründete die Antwort damit, dass die Landeskartellbehörden unter der Leitung der Wirtschaftsminister Alois Rhiel (CDU) und Dieter Posch (FDP) diese inzwischen unangreifbare Feststellung getroffen hätten.

Ganz offensichtlich sei es der enwag weder im Kartellverfahren, noch bei Gericht gelungen die hohen Wasserpreise plausibel zu erklären. Während es schon sehr befremdlich wirkte, dass Geschäftsführer des mehrheitlich städtischen Unternehmens in der Öffentlichkeit und von Aufsichtsratsvorsitzendem Wolfram Dette (FDP) unwidersprochen über ein „Unrechtsurteil“ des höchsten deutschen Zivilgerichts fabulieren dürften, verfestigen aktuelle PR-Aktivitäten das Bild eines schlechten Verlierers.

Ganzseitige enwag-Anzeige - veröffentlicht in mehreren 
heimischen  Zeitungen und Anzeigeblättern

Tobias Rompf, Pressesprecher der SPD Wetzlar, wunderte sich darüber, dass die enwag mehrere ganzseitige Anzeigen im Wert eines Kleinwagens publizieren musste, um diese Frage endgültig beantwortet zu bekommen.

„Jetzt, wo aber die Frage, wie auch immer, ein für allemal geklärt ist, kann die enwag nach einem holprigen Start des Rückzahlungsverfahrens ihre Energie dafür verwenden, die zu viel bezahlten Entgelte schnell und unbürokratisch zurückzahlen, um weitere Imageschäden zu vermeiden“, fuhr Rompf fort.

Viel zu teuer, ohne jeglichen Informationsgehalt, arrogant, überflüssig, keineswegs vertrauensbildend – das sind die Reaktionen der Kundinnen und Kunden auf diese PR-Offensive der enwag.

 „Nähe und Kompetenz“ – mit diesem Argument wirbt die enwag – sehen nach unserer Einschätzung anders aus, als das Gebaren in Folge des BGH-Urteils, betonte Manfred Wagner. Wir warten gespannt auf die Vorschläge, welche die Geschäftsführung und der Aufsichtsratsvorsitzende Dette unterbreiten werden, um die weiteren Konsequenzen aus der höchstrichterlichen Entscheidung zu ziehen. In diesem Zusammenhang warnte Tobias Rompf davor, durch weitere „unausgegorene“ Aktionen das Vertrauen der Kunden weiter zu strapazieren.

"UNRECHTSURTEIL" oder BÜRGERRECHT ?
Wetzlarer Energie- und Wasserversorger enwag eiert 

10. März 2010 Anfang Februar 2010 , vor nunmehr gut fünf Wochen, hat das höchste deutsche Zivilgericht, der Bundesgerichtshof (BGH), gegen den Wetzlarer Wasserversorger, die enwag mbH, in einem mit dem Land Hessen erbittert geführten Streit entschieden, dass die Tarifkunden der enwag mbH Anspruch auf Rückzahlung zuviel gezahlter Wasserpreise haben.

Dieses Urteil betrifft den Zeitraum Juli 2007 bis Dezember 2008.
Der seitens der enwag mbH aufzubringende Rückzahlungsbetrag sowie die Verhandlungs- und Gerichtskosten liegen Schätzungen zufolge bei insgesamt mehr als drei Millionen Euro.
Für einen statistisch gesehenen 4-Personenhaushalt dürften cirka 100 bis 150 Euro seitens der enwag mbH aufzuwenden sein.
Gewerbe- und Industrieunternehmen können vielleicht mit einem noch höheren Rückzahlungsbetrag rechnen.
Wer nun geglaubt hat dass die Wetzlarer Stadtwerke kundenfreundlich und unbürokratisch die Rückzahlungen unmittelbar nach dem Urteil der Richter in Karlsruhe in Angriff nehmen würden, sieht sich mächtig getäuscht.

Der heimischen Tagespresse kann entnommen werden, dass der zuständige hessische Wirtschaftsminister Posch (F.D.P.) im veröffentlichen Interview am 4. Februar 2010 feststellt, die Rückzahlung der zu unrecht kassierten Wassergelder sei "... alsbald umzusetzen. Wir werden sehr genau beobachten, wie die enwag den Beschluss ... umsetzt; ...".

Posch bezeichnete das Urteil als "Sieg der Verbraucher".
enwag-Chef Wolfgang Schuch ließ lediglich verlauten, er sei vom BGH-Urteil "... kalt erwischt" worden.
Die enwag-Geschäftsleitung hat bis heute keine verbindliche Aussage über das Rückzahlungsverfahren gemacht.
Bezeichnend dafür ist, dass auf der Internetseite der enwag mbH bisher lediglich in larmoyanter Art und Weise das BGH-Urteil aus Sicht der unterlegenen Chefetage dargestellt wird.
Kundeninformation, wie es sich für ein verbraucherfreundliches und
kommunales Unternehmen in einer solch zentralen Angelegenheit eigentlich gebieten sollte, findet in Wetzlar nicht statt!
Hinter den Kulissen rumort es jedoch heftig.
Während die Chefetage des Wetzlarer Wasserversorges lediglich ein
Rückzahlung "auf Antrag der Berechtigten" gewähren will, scheint die Mehrheit des Aufsichtgremieums hier eine andere Auffassung zu vertreten.

Die kommunalpolitischen Vertreterinnen und Vertreter im Aufsichtsrat seien parteiübergreifend mehrheitlich der Auffassung, "... dass dieser Weg nicht gangbar ist und die Gesellschaft hier eine Bringschuld hat.", so unisono die Informationen aus dem Wetzlarer Rathaus und der enwag-Zentrale in der Hermannsteiner Straße.
Auch Aufsichtsratchef Wolfram Dette (F.D.P.) hat, so ist zu vermuten, keinen ausgereiften Plan für eine zeitnahe Zufriedenstellung der betroffenen enwag-Kunden.
Am ersten März-Wochenende ließ Dette laut einem WNZ-Presseartikel lediglich verlauten, dass die enwag zwar zahle, aber wann und wie sei noch nicht geklärt.
Es ist zu hoffen, dass der hessische Wirtschaftsminister seinen Wetzlarer Parteikollegen um etwas mehr Zügigkeit im Interesse der enwag-Kunden bittet.

Aber auch die enwag-Geschäftsführung, die die BGH-Entscheidung dem Vernehmen nach als "Unrechtsurteil" tituliert haben soll, muss endlich ihrer Verantwortung gerecht werden.
Enwag-Kunden werden sich nicht mehr lange gedulden!
Enwag-Wasserkunden sind oft auch zusätzlich (noch) Strom- und Gaskunden bei den Wetzlarer Stadtwerken.
Werden deren berechtigte Ansprüche und Forderungen nicht  zeitnah und zügig erfüllt, dann könnte weiteres Ungemach für die städtische Energie- und Wassergesellschaft mbH am "Energieversorgungshimmel" ins Haus stehen. Wo steht geschrieben, dass man Strom und Gas über die enwag beziehen muss ?
 

  Hrsg. SPD - Stadtverband Wetzlar ; V.i.S.d.P. Brigitte Droß,  Bergstrasse 60, 35578 Wetzlar Tel 06441 2092520 ;   Fax: 0180 506034747573 ; email: redaktion @ wetzlar-nachrichten.de;   Veröffentlichung und Weiterverbreitung von Beiträgen und Fotos nur mit Quellenangabe und Genehmigung der Redaktion zulässig;  für namentlich gekennzeichnete Beiträge übernimmt der jeweilige  Autor die alleinige presserechtliche Verantwortung