Behördensterben in Wetzlar geht weiter: Arbeitsgericht soll nach Gießen verlagert werden
07.Mai 2010 Dass Jörg-Uwe Hahn
(FDP) zuerst die hessischen Arbeitsgerichte eingefallen sind, ist nicht wirklich eine Überraschung. Die hessische Landesregierung muss, nach einem bislang noch nie dagewesenem Schuldenaufbau sparen, koste es, was es wolle. Hessens
FDP-Vorsitzender Hahn, Justizminister und stellvertretender Hessischer Ministerpräsident, will die hessischen Arbeitsgerichte auf wenige Standorte konzentrieren und hofft damit Geld einsparen zu können. In Mittelhessen sollen, so das Konzept
des Justizministers, unter anderem die Arbeitsgerichte in Wetzlar und Marburg aufgelöst und deren Aufgaben dem Arbeitsgericht Gießen, dem größten im Regierungsbezirk, übertragen werden. Als diese Pläne bekannt wurden, gab es aus allen
betroffenen Standorten Hessens erheblichen Unmut. In der Wetzlarer Stadtverordnetenversammlung war das Thema Mitte März auf Antrag der SPD auf die Tagesordnung genommen worden. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, so
der Text des SPD-Antrages, sich „…insbesondere gegenüber dem hessischen Justizminister, aber auch bei den heimischen Landtagsabgeordneten für einen Erhalt der bisherigen Gerichtsbezirke und damit des Arbeitsgerichtes in Wetzlar einzusetzen“. Nein, diesen Beschlusstext könne er
in dieser Form nicht mittragen, so der Vorsitzende der FDP-Stadtverordnetenfr aktion und Wetzlarer FDP-Landtagsabgeordne ter Matthias Büger vor den Stadtverordneten. Man müsse Verständnis für die Sparzwänge des Justizministers
aufbringen, führte er aus, und – so nicht gesagt, aber gemeint – auch einmal Opfer bringen. Dabei hat Wetzlar unter einem Oberbürgermeister Wolfram Dette (FDP) und seiner CDU/FDP/FWG –Rathauskoalition schon genug Opfer gebracht. Im
Gegensatz zu den Nachbarstädten Gießen und Marburg, die im Dienstleistungsbereich als Hochschulstandorte einen klaren Strukturvorteil haben, sind in der ehemaligen Industriestadt Wetzlar Arbeitsplätze des
Dienstleistungssektors absolut Mangelware und wären allein schon zur Verbesserung der Beschäftigtenstruktur ein Segen für diese Stadt. Unabhängig davon lohne es sich um und für jeden Arbeitsplatz in dieser
Stadt zu kämpfen - auch um die zehn Arbeitsplätze des Wetzlarer Arbeitsgerichtes, so SPD-Fraktionschef Jörg Kratkey in seiner Antragsbegründung Mitte März vor den Wetzlarer Stadtverordneten.
Wie sich eine Stadt querbeet über unterschiedliche politische Lager und Gruppierungen hinweg, von Gewerkschaften bis zu Arbeitgebern, von politisch Rechts bis politisch Links, von Anwaltsverein bis zur Lokalpresse für
ihre ureigensten Belange einsetzen kann, hat in gleicher Sache das rot-grün regierte Marburg vorexerziert: Als die Pläne des FDP-Justizministers Mitte Februar diesen Jahres bekannt
wurden, nach denen das Arbeitsgericht Marburg nach Gießen verlagert werden sollte, waren sich in Marburg alle einig, dies so nicht hinzunehmen. Anwaltsverein, Regionalausschuss der Industrie- und Handelskammer,
Verbände sowie einstimmiger Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung; Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD) sowie alle Stadtverordnetenfraktionen, Richterbund und DGB forderten den Erhalt
des örtlichen Arbeitsgerichts. Kein Tag an dem sich das Thema nicht mehrspaltig in der Lokalpresse wiederfand und der Protest und die Stimmung öffentlich dokumentiert wurden. Aktionstag und Unterschriftensammlung für
den Erhalt das örtlichen Arbeitsgerichts auf dem Marburger Marktplatz; selbst die Marburger FDP bezog Stellung: „ Wir haben von der Fraktion einen Antrag eingebracht, damit die Kreismitgliederversammlung an Justizminister
Jörg-Uwe Hahn appelliert, das Arbeitsgericht zu erhalten“ wurde FDP-Fraktionsvorsitzende Gerlinde Schwebel am 25. März in der Oberhessischen Presse zitiert. Ihr Arbeitsgericht wollte die Stadt Marburg nicht widerstandslos aufgeben.
In Wetzlar hingegen hat das Thema, außer der SPD, niemanden groß bewegt: Nur mit Mühe und erst nach quälender Geschäftsordnungsdiskussion konnte eine gemeinsame abgeschwächte
Resolution Mitte März in der Stadtverordnetensitzung beschlossen werden. Die Berichterstattung der WNZ hierüber erwähnte das Thema „so nebenbei“ in drei Zeilen und verschwieg in Gänze, dass es die SPD war, die das
Thema überhaupt erst in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht hatte. Erst Ende April, knapp 6 Wochen später, war wieder eine Wetzlarer Stimme zu hören: Der Wetzlarer Anwaltsverein forderte öffentlich den Erhalt des
hiesigen Arbeitsgerichts. Von CDU, FWG und insbesondere der Wetzlarer FDP war nichts zu hören – absolute Funkstille. Auch von den beiden Landtagsabgeordneten Irmer (CDU) und Büger (FDP), die im Hessischen
Landtag den Planungen des Justizministers wohl zustimmen werden, kein Ton, keine Zeile. Und so sah es danach aus, als hätten Dette, die Wetzlarer FDP sowie die
gesamte Rathauskoalition – und letztendlich die Stadt - den Polit-Poker in einer wichtigen Standortfrage wieder einmal, wie schon so oft in den vergangen Jahren, verloren.
Wieder einmal heißt: Die Verlagerung des Arbeitsgerichtes ist ja nicht die erste Behörde oder Körperschaft, die aus dieser Stadt abgezogen wird, bei der sich der Eindruck aufdrängt , dass dies ohne Gegenwehr und mit
stillschweigendem Einverständnis von Dette und Co. erfolgt sei. Beispiele ? Na klar!
Und so müssen sich Wetzlars Bürger wohl damit abfinden, dass diese Koalition im Wetzlarer Rathaus bis zum heutigen Tage erhebliche Probleme hat, wichtige städtische Interessen gegenüber der Landesregierung zu
vertreten und durchzusetzen. Dabei verwundert es nicht, wenn in Sachen Standortentscheidung „Arbeitsgericht Wetzlar“ vor Ort aus leidvoller Erfahrung heraus zunächst
die pessimistische Variante als die Wahrscheinlichere eingeschätzt wurde. In Marburg jedenfalls ist man kurz davor die Sektkorken knallen zu lassen. Der hessische FDP-Justizminister stehe Überlegungen aufgeschlossen
gegenüber, so zumindest berichtet es die Marburger Lokalpresse, wegen des unerwartet heftigen Widerstandes aus der Region zwei Arbeitsgerichtsstandorte in Mittelhessen zu belassen: Gießen und Marburg.
Der Leiter des Marburger Arbeitsgerichts habe zwischenzeitlich den Auftrag aus Wiesbaden bekommen, sich nach passenden größeren Räumlichkeiten umzusehen. Die zusätzlichen Richter und Mitarbeiter, wo immer sie auch
abgezogen würden, müssen ja irgendwo untergebracht werden. Auf die Frage der SPD-Stadtverordneten Martina Heil-Schön an Oberbürgermeister Dette in der Wetzlarer Stadtverordnetenversammlung
am 6. Mai, was denn nun das Ergebnis der Gespräche mit dem Hessischen Justizministeriums gewesen sei, berichtete Dette: Man habe sich in Sachen Arbeitsgerichtsstandort mehrfach schriftlich und mündlich an Hahn selbst
und den zuständigen Staatssekretär im Hessischen Justizministerium gewandt. Aus dem Ministerium sei er aufgefordert worden, sich doch einmal in Wetzlar nach geeigneten Mietobjekten für die Unterbringung eines
größeren Arbeitsgerichts umzusehen. Da kann man nur sagen: Weiter so, Herr Oberbürgermeister. An leerstehenden Immobilien in Wetzlar in bester Lage mangelt es nun wahrlich nicht.
Wetzlarer SPD fordert heimische Landtagsabgeordnete auf, gegen eine Verlagerung des Arbeitsgerichtes zu stimmen
18. Juni 2010 Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hat es verkündet. Das Wetzlarer Arbeitsgericht, für dessen
Erhalt sich auch das Wetzlarer Stadtparlament aufgrund einer von SPD-Fraktionschef Jörg Kratkey eingebrachten Resolution eingesetzt hatte, wird geschlossen und nach Gießen verlagert. Obwohl diese Verlagerung von Hahn mit
Einsparungserfordernissen begründet wurde, konnte oder wollte er keine Zahlen nennen. Dies klinge eher, so Jörg Kratkey, danach, dass gespart werden müsse, koste es was es wolle. Das reiche jedoch als Argument keinesfalls aus.
Zudem habe Hahn mit seiner Verkündungspolitik so getan, als sei die Entscheidung bereits gefallen. Dabei missachte der Justizminister aber die Rechte des Hessischen Landtags. Denn zu einer Schließung von Arbeitsgerichte bedürfe es, so Kratkey,
einer Änderung des Hessischen Arbeitsgerichtsgesetzes. Und über Gesetze beschließe nicht die Regierung sondern das Parlament. Die Wetzlarer SPD fordere deshalb die heimischen Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer
Gleichzeitig fordern die Wetzlarer Genossen Oberbürgermeister Wolfram Dette (FDP) auf, den Landtagsabgeordneten die von ihm der Presse gegenüber nur vage angedeuteten „guten Argumente“ der Stadt Wetzlar für einen Verbleib des Arbeitsgerichtes zuzuleiten. Zwar habe Dette weder gegenüber dem Stadtparlament noch gegenüber der Öffentlichkeit benannt, welche guten Gründe er dem Justizminister gegenüber genannt habe. Allerdings könne es möglich sein, dass Dette zwar nicht bei seinem Parteifreund Hahn mit seinen Argumenten durchgedrungen sei, aber bei den drei heimischen Landtagsabgeordneten Gehör finde. Deshalb solle Dette seine Argumente unverzüglich an Irmer, Büger und Öztürk senden. Seitens der Sozialdemokraten hoffe man, dass die sachlichen Argumente insbesondere bei den beiden Landtagsabgeordneten von CDU und FDP Wirkung entfalten und dass diese sich für Wetzlar und die Region und damit gegen eine Absegnung der von Hahn vorgenommenen Verkündigungspolitik entscheiden würden.
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