Behördensterben in Wetzlar geht weiter: Arbeitsgericht soll nach Gießen verlagert werden

07.Mai 2010 Dass Jörg-Uwe Hahn (FDP) zuerst die hessischen Arbeitsgerichte eingefallen sind, ist nicht wirklich eine Überraschung.  Die hessische Landesregierung muss, nach einem bislang noch nie dagewesenem Schuldenaufbau sparen, koste es, was es wolle. Hessens FDP-Vorsitzender Hahn, Justizminister und stellvertretender Hessischer Ministerpräsident, will die hessischen Arbeitsgerichte auf wenige Standorte konzentrieren und hofft damit Geld einsparen zu können. In Mittelhessen sollen, so das Konzept des Justizministers, unter anderem die Arbeitsgerichte in Wetzlar und Marburg aufgelöst  und deren Aufgaben dem Arbeitsgericht Gießen, dem größten im Regierungsbezirk, übertragen werden.

Als diese Pläne bekannt wurden, gab es aus allen betroffenen Standorten Hessens erheblichen Unmut.

In der Wetzlarer Stadtverordnetenversammlung war das Thema Mitte März auf Antrag der SPD auf die Tagesordnung genommen worden. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat auf, so der Text des SPD-Antrages, sich „…insbesondere gegenüber dem hessischen Justizminister, aber auch bei den heimischen Landtagsabgeordneten für einen Erhalt der bisherigen Gerichtsbezirke und damit des Arbeitsgerichtes in Wetzlar einzusetzen“.Arbeitsgericht Wetzlar in der 
Hausertorstrasse

Nein, diesen Beschlusstext  könne er in dieser Form  nicht mittragen, so der Vorsitzende der FDP-Stadtverordnetenfr aktion und Wetzlarer FDP-Landtagsabgeordne ter Matthias Büger vor den Stadtverordneten. Man müsse Verständnis für die Sparzwänge des Justizministers aufbringen, führte er aus,  und – so nicht gesagt, aber gemeint – auch einmal Opfer bringen.

Dabei hat Wetzlar unter einem Oberbürgermeister Wolfram Dette (FDP) und seiner CDU/FDP/FWG –Rathauskoalition schon genug Opfer gebracht. Im Gegensatz zu den Nachbarstädten Gießen und Marburg, die im Dienstleistungsbereich als Hochschulstandorte einen klaren Strukturvorteil haben,  sind in der ehemaligen Industriestadt Wetzlar Arbeitsplätze des Dienstleistungssektors absolut Mangelware und wären allein schon zur Verbesserung der Beschäftigtenstruktur ein Segen für diese Stadt. Unabhängig davon lohne es sich um und für jeden Arbeitsplatz in dieser Stadt zu kämpfen -  auch um die zehn Arbeitsplätze des Wetzlarer Arbeitsgerichtes, so SPD-Fraktionschef Jörg Kratkey in seiner Antragsbegründung Mitte März vor den Wetzlarer Stadtverordneten.

Wie sich eine Stadt querbeet über unterschiedliche politische Lager und Gruppierungen hinweg, von Gewerkschaften bis zu Arbeitgebern, von politisch Rechts bis politisch Links, von Anwaltsverein bis zur Lokalpresse für ihre ureigensten Belange einsetzen kann, hat in gleicher Sache das rot-grün regierte Marburg vorexerziert:

Als die Pläne des FDP-Justizministers Mitte Februar  diesen Jahres bekannt wurden, nach denen das Arbeitsgericht Marburg nach Gießen verlagert werden sollte, waren sich in Marburg alle einig, dies so nicht hinzunehmen. Anwaltsverein, Regionalausschuss der Industrie- und Handelskammer, Verbände sowie einstimmiger Beschluss in der Stadtverordnetenversammlung; Oberbürgermeister Egon Vaupel (SPD) sowie  alle Stadtverordnetenfraktionen, Richterbund und DGB forderten  den Erhalt des örtlichen Arbeitsgerichts. Kein  Tag an dem sich das Thema nicht mehrspaltig in der Lokalpresse wiederfand und der Protest und die Stimmung öffentlich dokumentiert wurden.  Aktionstag und Unterschriftensammlung für den Erhalt das örtlichen Arbeitsgerichts auf dem Marburger Marktplatz; selbst die Marburger FDP bezog Stellung: „ Wir haben von der Fraktion einen Antrag eingebracht, damit die Kreismitgliederversammlung an Justizminister Jörg-Uwe Hahn appelliert, das Arbeitsgericht zu erhalten“ wurde FDP-Fraktionsvorsitzende Gerlinde Schwebel am 25. März in der Oberhessischen Presse zitiert. Ihr Arbeitsgericht wollte die Stadt Marburg nicht widerstandslos aufgeben.

In Wetzlar hingegen hat das Thema, außer der SPD, niemanden groß bewegt: Nur mit Mühe und erst nach quälender Geschäftsordnungsdiskussion konnte eine gemeinsame abgeschwächte Resolution Mitte  März in der Stadtverordnetensitzung beschlossen werden. Die Berichterstattung der WNZ hierüber erwähnte das Thema „so nebenbei“ in drei Zeilen und verschwieg in Gänze, dass es die  SPD war, die das Thema überhaupt erst  in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht hatte.

Erst Ende April, knapp 6 Wochen später, war wieder eine Wetzlarer Stimme zu hören:  Der Wetzlarer Anwaltsverein forderte öffentlich den Erhalt des hiesigen Arbeitsgerichts. Von CDU, FWG und insbesondere der Wetzlarer FDP war nichts zu hören – absolute Funkstille. Auch von den beiden Landtagsabgeordneten Irmer (CDU) und Büger (FDP), die im Hessischen Landtag den Planungen des Justizministers wohl zustimmen werden, kein Ton, keine Zeile.

Und so sah es  danach aus, als hätten Dette, die Wetzlarer FDP sowie die  gesamte Rathauskoalition – und letztendlich die Stadt - den Polit-Poker in einer wichtigen Standortfrage wieder einmal, wie schon so oft in den vergangen Jahren,  verloren.

Wieder einmal heißt: Die Verlagerung des Arbeitsgerichtes  ist ja nicht die erste  Behörde oder Körperschaft, die aus  dieser Stadt abgezogen wird, bei der sich der Eindruck aufdrängt , dass dies ohne Gegenwehr und mit stillschweigendem Einverständnis von Dette und Co. erfolgt sei. 

 Beispiele ?  Na klar!

  • Walter Froneberg, Wetzlars ehemaliger SPD-Oberbürgermeister hatte es in zähen Verhandlungen geschafft, das Mittelhessenstudio des Hessischen Rundfunks Mitte  der 80er Jahre nach Wetzlar zu holen. Unter Oberbügermeister Wolfram Dette (FDP) wurde das Studio Ende der 90er Jahre mit allen zugehörigen Arbeitsplätzen nach Gießen verlagert. Protest ? Null, jedenfalls war er damals nicht hörbar.
  • Ab 2005 wurde das Katasteramt, heute „Amt für Bodenmanagement“, sukzessive von Wetzlar nach Marburg verlagert. In Wetzlar verblieb im Spilburggelände gerademal eine Mini-Außenstelle mit drei Arbeitsplätzen. Protest des Wetzlarer Magistrats bei der hessischen Landesregierung?  Null, zumindest kann sich niemand daran erinnern.
  • Nur ein-, zwei Jahre später  erfolgte die Verlagerung des damaligen Hessischen Landesamtes für Landwirtschaft und Landentwicklung vom Standort Wetzlar weg nach Kassel, soweit nicht Teile dem Staatlichen Umweltamt  des Regierungspräsidiums Giessen zugeschlagen worden waren. Trostpflästerchen für Wetzlar: Es wurde damals eine Abteilung des Staatlichen Umweltamtes des Regierungspräsidium Giessen in Wetzlar belassen,  die aber zwischenzeitlich klammheimlich, Planstelle um Planstelle, überwiegend nach Gießen zurückverlagert worden ist.  Widerstand der Rathauskoalition aus CDU/FDP und FWG ? Null, nichts !
  • Die Zusammenlegung der Staatlichen Schulämter der Landkreise Lahn-Dill und Limburg-Weilburg vor wenigen Jahren mag aus organisatorischer und fachlicher Sicht sinnvoll gewesen sein. Tatsache ist, dass  das Staatliche Schulamt in Wetzlar mit über 20 Arbeitsplätzen an den Standort Weilburg verlagert wurde.  Erinnert sich jemand daran, dass der Wetzlarer Magistrat hier massiv interveniert hatte ?
  • Und jetzt soll das Wetzlarer Arbeitsgericht aufgelöst und, nach ersten Planungen,  dem  benachbarten Standort Gießen zugeschlagen werden.  Protest des Oberbürgermeisters und der CDU/FDP/FWG-Rathauskoalition? Zu hören jedenfalls war bislang nichts.

Und so müssen sich Wetzlars Bürger wohl damit abfinden, dass diese Koalition im Wetzlarer Rathaus bis zum heutigen Tage erhebliche Probleme hat,  wichtige städtische Interessen gegenüber der Landesregierung zu vertreten und durchzusetzen.

Dabei verwundert es nicht, wenn in Sachen Standortentscheidung „Arbeitsgericht Wetzlar“ vor Ort aus leidvoller Erfahrung heraus zunächst  die pessimistische Variante als die Wahrscheinlichere eingeschätzt wurde.

In Marburg jedenfalls ist man kurz davor die Sektkorken knallen zu lassen. Der hessische FDP-Justizminister stehe Überlegungen aufgeschlossen gegenüber, so zumindest berichtet es die Marburger Lokalpresse, wegen des unerwartet heftigen  Widerstandes aus der Region zwei Arbeitsgerichtsstandorte in Mittelhessen zu belassen: Gießen und Marburg.

Der Leiter des Marburger Arbeitsgerichts habe zwischenzeitlich den Auftrag aus Wiesbaden bekommen, sich nach passenden größeren Räumlichkeiten umzusehen. Die zusätzlichen Richter und Mitarbeiter, wo immer sie auch abgezogen würden, müssen ja irgendwo untergebracht werden.

Auf die Frage der SPD-Stadtverordneten Martina Heil-Schön an Oberbürgermeister Dette in der  Wetzlarer Stadtverordnetenversammlung am 6. Mai, was denn nun das Ergebnis der Gespräche mit dem Hessischen Justizministeriums gewesen sei, berichtete Dette:  Man habe sich in Sachen Arbeitsgerichtsstandort mehrfach schriftlich und mündlich an Hahn selbst und den zuständigen Staatssekretär im Hessischen Justizministerium gewandt. Aus dem Ministerium sei er aufgefordert worden, sich doch einmal in Wetzlar nach geeigneten Mietobjekten für die Unterbringung eines größeren Arbeitsgerichts umzusehen.  Da kann man nur sagen: Weiter so, Herr Oberbürgermeister. An leerstehenden Immobilien in Wetzlar in bester Lage mangelt es nun wahrlich nicht.

 

Wetzlarer SPD fordert heimische Landtagsabgeordnete auf, gegen eine Verlagerung des Arbeitsgerichtes zu stimmen

18. Juni 2010 Hessens Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP) hat es verkündet. Das Wetzlarer Arbeitsgericht, für dessen Erhalt sich auch das Wetzlarer Stadtparlament aufgrund einer von SPD-Fraktionschef Jörg Kratkey eingebrachten Resolution eingesetzt hatte, wird geschlossen und nach Gießen verlagert. Obwohl diese Verlagerung von Hahn mit Einsparungserfordernissen begründet wurde, konnte oder wollte er keine Zahlen nennen. Dies klinge eher, so Jörg Kratkey, danach, dass gespart werden müsse, koste es was es wolle. Das reiche jedoch als Argument keinesfalls aus.

Zudem habe Hahn mit seiner Verkündungspolitik so getan, als sei die Entscheidung bereits gefallen. Dabei missachte der Justizminister aber die Rechte des Hessischen Landtags. Denn zu einer Schließung von Arbeitsgerichte bedürfe es, so Kratkey, einer Änderung des Hessischen Arbeitsgerichtsgesetzes. Und über Gesetze beschließe nicht die Regierung sondern das Parlament.

Die Wetzlarer SPD fordere deshalb die heimischen Landtagsabgeordneten Hans-Jürgen Irmer (CDU), Dr. Matthias Büger (FDP) und Mürvet Öztürk (Grüne) auf, gegen eine entsprechende Änderung des Hessischen Arbeitsgerichtsgesetzes zu stimmen. Diese Forderung artikulierten jetzt SPD-Fraktionschef Jörg Kratkey und seine Stellvertreter Manfred Wagner und Klaus Tschakert. Der Justizminister habe weder Gründe nennen können, die für eine Verlagerung des Arbeitsgerichtes oder eine Änderung der Bezirke der Arbeitsgericht sprechen, noch könne er die Einsparungen, die angeblich erzielt werden, monetär beziffern. Deshalb seien die drei heimischen Landtagsabgeordneten nunmehr in der Pflicht, Hahns wenig nachvollziehbare Pläne abzulehnen und damit für die Weiterführung der regional ausgewogenen Arbeitsgerichtsbarkeit in Hessen zu sorgen.

Gleichzeitig fordern die Wetzlarer Genossen Oberbürgermeister Wolfram Dette (FDP) auf, den Landtagsabgeordneten die von ihm der Presse gegenüber nur vage angedeuteten „guten Argumente“ der Stadt Wetzlar für einen Verbleib des Arbeitsgerichtes zuzuleiten. Zwar habe Dette weder gegenüber dem Stadtparlament noch gegenüber der Öffentlichkeit benannt, welche guten Gründe er dem Justizminister gegenüber genannt habe. Allerdings könne es möglich sein, dass Dette zwar nicht bei seinem Parteifreund Hahn mit seinen Argumenten durchgedrungen sei, aber bei den drei heimischen Landtagsabgeordneten Gehör finde. Deshalb solle Dette seine Argumente unverzüglich an Irmer, Büger und Öztürk senden. Seitens der Sozialdemokraten hoffe man, dass die sachlichen Argumente insbesondere bei den beiden Landtagsabgeordneten von CDU und FDP Wirkung entfalten und dass diese sich für Wetzlar und die Region und damit gegen eine Absegnung der von Hahn vorgenommenen Verkündigungspolitik entscheiden würden.

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