Bei den städtischen Gesellschaften in Wetzlar wackelt der Schwanz mit dem Hund

30.Mai 2009 Wenn die Wetzlarer DLRG Trainingskurse durchführt, braucht sie aufgrund der vom Magistrat beschlossenen Nutzungsordnung für die Inanspruchnahme des Hallenbades kein Nutzungsentgelt zu zahlen. Im Gegenzug verzichtet sie auf Teilnehmergebühren. Mit dieser Entscheidung folgt sie einer Anregung des damaligen Sportamtsleiters Kirscht, die dieser in Anwesenheit von Bürgermeister Lattermann als dem Sportdezernenten der Stadt sowie dem Geschäftsführer der ENWAG, Herrn Stein, die im Auftrag der Stadt die Wetzlarer Schwimmbäder betreibt, gegeben hatte. Dessenungeachtet hielt es Herr Stein für geboten, schriftlich nachzukarten. 

In einem Brief an den langjährigen Wetzlarer DLRG-Vorsitzenden hielt er diesem vor, ausweislich des Haushaltsplans dieses Vereins (woher hat er ihn?) auf 8.500 Euro zu verzichten. Es sei zu prüfen, so der Enwag Geschäftsführer,  ob damit nicht die Nutzungsordnung des Bades umgangen werde, was zudem interessante Fragen in Bezug auf das Handeln des Vereinsvorsitzenden  in seiner Eigenschaft als Stadtverordneter aufwerfe. Schließlich moniert er noch - in hinterhältiger Frageform - dass der Stadtverordnete für seine ehrenamtliche Tätigkeit Einrichtungen seines Arbeitgebers mißbraucht habe, weil dieser über das Fax-Gerät des Arbeitgebers ein nichtdienstliches Fax an ihn, Stein, versandt hatte

Das erinnert an die Anfrage eines Stadtverordneten an den Magistrat zum Geschäftsgebaren der Wetzlarer Wohnungsbaugesellschaft (WWG). Der Magistrat antwortete damals gleichermassen moderat wie nichtssagend und fügte dem als Anlage eine Stellungnahme der WWW-Geschäftsführung bei, mit der der Fragesteller nicht nur dreist abgewatscht, sondern seine Berechtigung zu derartigen Auskunftswünschen auch noch in Frage gestellt wurde. 

Mit anderen Worten: Fragen und Auskunftsbegehren von gewählten Stadtverordneten sind für Geschäftsführungen der stadteigenen Gesellschaften lästig. Die Herrn Geschäftsführer mögen so etwas nicht. Die Geschäftsführungen wollen nicht von den obersten Organen des Eigentümers (Stadtverordnetenversammlung und Magistrat) geführt werden, sondern ihrerseits führen. Notfalls gehen sie auch so weit,  diese vorzuführen. Der Vorsitzende der DLRG, Stadtverordneter der Wetzlarer FWG,  hat gegenüber dem Vorsitzenden des Aufsichtsrats der Enwag, Herrn Oberbürgermeister Dette, eine öffentliche Entschuldigung seitens des ihm unterstellten Geschäftsführers verlangt. Man wird sehen ....

 

Antrag der SPD zur Stadtverordnetensitzung am 24. und 25.Februar 2010

1. Die Stadtverordnetenversammlung fordert den Magistrat im Rahmen seiner Stellung als Vertreter des Gesellschafters „Stadt Wetzlar“ auf, gegenüber der enwag – energie- und wassergesellschaft mbH – sicherzustellen, dass die Anteile an den Gebühren für die Trinkwasserlieferungen an die Wetzlarer Haushalte, die gemäß den Feststellungen des Bundesverwaltungsgerichtes als überhöht angesehen werden, den Gebührenzahlern schnell und unbürokratisch zurückerstattet werden.

    Insbesondere soll der Magistrat darauf hinwirken, dass

    a) alle Gebührenzahler gleich behandelt werden,

    b) eine Rückerstattung ohne umständliche Antragstellung erfolgt,

    c) die Rückerstattungsaktion in einem überschaubaren Zeitraum durchgeführt wird

2. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung bis zum 17. März 2010 über das Ergebnis seiner Bemühungen.

Begründung:Die enwag hat das von der Landeskartellbehörde angestrengte Wasserkartellverfahren letztinstanzlich verloren. Unabhängig von der Tatsache, ob die Einschätzung des Bundesverwaltungsgerichtes geteilt wird oder nicht, gilt es jetzt die Konsequenzen aus dem Urteil zu ziehen.Der Chef der Landeskartellbehörde, Wirtschaftsminister Posch, hat bereits mitgeteilt, dass Rückerstattungsansprüche aller Voraussicht nach individuell geltend gemacht werden müssten. Dies ist aus Sicht der antragstellenden Fraktion nicht hinnehmbar, führt im Übrigen zu einem erheblichen bürokratischen Aufwand und führt darüber hinaus auch zu Ungerechtigkeiten, wenn einzelne enwag-Kunden aus Unwissenheit ihre Ansprüche nicht geltend machen.Aus diesem Grunde sollten alle enwag-Kunden gleich behandelt und es sollten ihnen die entsprechenden Rückerstattungen ohne komplizierte Antragstellung gut geschrieben werden. Eine Refinanzierung bei der enwag erfolgt durch die ertragswirksame Auflösung der für diesen Zweck gebildeten Rückstellungen oder aber durch die direkt Buchung der Rückerstattungen gegen die Rückstellungen.

Die Zuständigkeit des Magistrates ergibt sich aus § 125 HGO.

Gemäß § 18 Abs. 5 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung verlangen wir, dass dieser Antrag unmittelbar auf die Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 24./25. Februar 2010 genommen wird. Mit freundlichen Grüßen

Jörg Kratkey

Fraktionsvorsitzender

Enwag: SPD fordert unbürokratische Rückerstattung der Wassergebühren

14.Februar 2010 Das Bundesverwaltungsgericht hat es entschieden und nun muss es umgesetzt werden: Wetzlars Bürgerschaft hat, soweit sie ihr Trinkwasser von der enwag bezieht, einen Anspruch auf Rückerstattung der überzahlten Gebühren. SPD-Fraktionschef Jörg Kratkey fordert in diesem Zusammenhang eine Gleichbehandlung aller enwag-Kunden sowie einen unbürokratischen Modus für die Rückerstattungsaktion.

Es könne nicht sein, so Kratkey, dass jeder Kunde, der Rückerstattungsansprüche habe, diese einzeln schriftlich gegenüber der enwag geltend mache müsse. Schließlich lägen dort die entsprechenden Daten vor, so dass die Erstattungsansprüche durch eine Rückrechnung ermittelt werden könnten. Dadurch könne auch vermieden werden, dass nur diejenigen, die einen Antrag stellten, in den Genuss der Rückerstattung kämen. Auch diejenigen, die eventuell aus Unwissenheit keinen Antrag stellen würden, hätten ja schließlich überhöhte Gebühren bezahlt und sollten diese nach Auffassung der SPD auch erstattet bekommen.

Die Wetzlarer SPD hat dazu einen entsprechenden Antrag für die nächste Sitzung der Stadtverordnetenversammlung eingebracht (siehe rechter Kasten) . Die Rückerstattung der Gebühren sei im Übrigen unabhängig von der Beantwortung der Frage umzusetzen, ob ggf. die Stadt Wetzlar die Trinkwasserversorgung wieder in ihre eigene Regie übernehme oder nicht, so Kratkey. Diese abschließende Aussage sei notwendig, so Kratkey, weil die CDU/FDP/FWG-Regierungskoalition vermutlich in ihrer Argumentation auf Zeit spielen und versuchen werde, beide Fragen miteinander zu verbinden. Dies sei aber weder nötig noch sachgerecht. Die Rückerstattung für in der Vergangenheit überhöhte Gebührenzahlungen der Kunden habe keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Frage der künftigen Organisation der Wasserversorgung in Wetzlar.

Kundenservice ?                                                  

Enwag  erstattet Kosten  nur auf Antrag

02.Dez. 2009 Haus- und Grundstückseigentümer, die nach  dem Jahr 2000 einen Wasserhausanschluss erhalten haben, können mit einer teilweisen Rückerstattung der dafür aufgebrachten Mehrwertsteuer rechnen.
Die Installation dieser Anschlüsse wurde mit einem Mehrwertsteuersatz von 16 beziehungsweise 19 Prozent belastet.
Der Bundesfinanzhof hat auf Antrag jetzt höchstrichterlich entschieden, dass diese Investition analog des Frischwasserpreises mit dem ermäßigten Steuersatz von nur sieben Prozent zu belegen ist.
Der Wetzlarer Wasserversorger, die enwag GmbH (ehemals Stadtwerke) teilt mit, dass sie auf Antrag die zuviel gezahlte Steuerdifferenz erstatten wird.
Wie man hört kommen in den Genuß der Rückerstattung ausschließlich nur die enwag-Kunden, die von sich aus die Erstattung beantragen - wer dennoch einen Erstattungsanspruch hat und sich nicht meldet hat, so die enwag-Philosophie, schlicht Pech gehabt.
Kundenfreundlichkeit a la Enwag: Angeblich sei die Ermittlung aller betroffenen Kunden seitens der enwag EDV-technisch zu aufwändig und auch nicht gewollt.

Wenn es um  Preiserhöhungen in den Produktsparten Strom und Gas geht, scheint hingegen  die EDV-Software anscheinend immer auf dem neusten Stadt zu sein..

Enwag verliert Wasserkartellverfahren:   SPD fordert Magistrat zu Lösungsvorschlägen auf

04. Febr. 2010 Nicht ganz unerwartet verlor jetzt der städtische Energieversorger das Kartellverfahren wegen überhöhter Wasserpreise. Die Landeskartellbehörde hatte Preissenkungen im Volumen von rund 30 Prozent gefordert. Zwar könne die Wetzlarer SPD nicht jede von dem Chef der Kartellbehörde, Wirtschaftsminister Dieter Posch (FDP), behauptete Einschätzung zu angeblich überhöhten Wasserpreisen in Wetzlar teilen. Gleichwohl müsse die Entscheidung des Bundesgerichtshofes akzeptiert und darauf aufbauend ein Lösungsvorschlag erarbeitet werden. Hierzu sei zunächst der Magistrat, insbesondere Oberbürgermeister Dette (FDP) gefordert, der nach den gesetzlichen Bestimmungen Entscheidungen des Stadtparlaments vorzubereiten habe.

Bezogen auf die vom Bundesgerichtshof bestätigte Entscheidung der Landeskartellbehörde habe der Hessische Wirtschaftsminister seinem Parteifreund, Oberbürgermeister Wolfram Dette (FDP) ein voluminöses Ei ins Nest gelegt, so SPD-Fraktionschef Jörg Kratkey. Dette habe in den städtischen Gremien zwar darüber fabuliert, im Falle einer Niederlage im Wasserkartellverfahren die Wasserversorgung der Kernstadt und der Stadtteile wieder in die städtische Regie übernehmen zu wollen. Damit würde die Aufsicht über die Wasserpreise vom Wirtschaftsminister auf die Kommunalaufsichtsbehörde wechseln. Von der Kommunalaufsicht verspricht sich Dette offenbar einen nachsichtigeren Umgang.

 Das Kernproblem sei aber, so Kratkey, dass von der enwag Anlagewerte in Millionenhöhe auf die Stadt Wetzlar übertragen werden müssten, wenn die Wasserversorgung zurückgegeben würde. Wasserleitungen in den Straßen und Pumpstationen sowie zahlreiche Hochbehälter wären davon betroffen. Und genau in diesem Anlagevermögen versteckt sich ein großes und möglicherweise teures Problem, so mutmaßt der SPD-Fraktionsvorsitzende. Denn schließlich sei die enwag kein rein städtisches Unternehmen sondern gehöre zu 49.9 Prozent der Thüga. Und von jedem Vermögensgegenstand, der aus der enwag herausgelöst werde, dürfte die Thüga auch einen Anteil von 49,9 Prozent erwarten. Schließlich sei die ehemalige E.ON-Beteiligungsgesellschaft nicht aus Mildtätigkeit an der enwag beteiligt. In Anbetracht des Millionendefizits des städtischen Haushaltes sei fraglich, woher Stadtkämmerer Dette die Millionensummen für eine Abstandszahlung an die Thüga nehmen solle, so Jörg Kratkey abschließend

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